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NEWS - aktuelle Informationen

zurück 19.06.2023
Dass jetzt die Pflicht zum Heizungstausch nach dem geplanten neuen Gebäude-Energiegesetz für Bestandsimmobilien an eine zuvor erfolgte kommunale Wärmeplanung geknüpft werden soll, ist vernünftig. Denn wenn die Gemeinde bereits Lösungen zur quartiersbezogenen Wärmeversorgung anbietet, kann man sich umfangreiche Nachrüstungen im eigenen Haus sparen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Niedersachsen hin. Dies muss dann aber auch für kleinere Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern gelten, zumindest solange technisch und von der Siedlungsstruktur her die Möglichkeit zu einer zentralisierten Wärmeversorgung besteht.

Dazu erklärt Hauke Stark: „Die bisherigen Pläne zur kommunalen Wärmeversorgung sehen nur größere Gemeinden ab 10.000 Einwohner und mehr in der Pflicht, kommunale Wärmeplanungen bis zum Jahre 2026 in Niedersachsen aufzustellen. Was aber gilt in ländlichen Bereichen mit stark aufgelockerter Siedlungsstruktur oder in kleineren Gemeinden, die einer kommunalen Wärmeplanung nach bisheriger Planung nicht unterliegen sollen? Rutschen dort die Immobilieneigentümer doch ab dem 1. Januar 2024 in die unbedingte Austauschpflicht bei unreparierbaren Heizungen? Dies muss durch eine flächendeckende Wärmeplanung oder eine adäquate Lösung in jedem Fall verhindert werden.“

Dazu der Hinweis von Haus & Grund Niedersachsen: „Niedersachsen sieht sich bereits als Vorreiter beim Klimaschutz auch in der Gebäudeertüchtigung. Dann muss dieser Anspruch auch zum Wohle aller wohnenden Menschen umgesetzt werden. Denn: sonst werden die Menschen in hohe finanzielle Investitionskosten getrieben, obwohl die EU-weit vor dem Erlass stehenden Mindestan-forderungen an die Gebäudeenergieeffizienz noch gar nicht klar sind. Deutschland als Mitglieds-land ist aber verpflichtet, diese europäischen Vorgaben umzusetzen. Ergebnis: die Gefahr, unnötig zweimal zur Kasse gebeten zu werden, ist für die Betroffenen hoch.“

Klärungsbedarf gibt es auch noch beim beabsichtigten Mieterschutz, insbesondere bei der Verteilung der Herstellungskosten im Wege der modernisierungsbedingten Mieterhöhung und bei höher ausfallenden Betriebskosten, die bei der Verwendung neuer regenerativer Energieträger entstehen werden, wie Hauke Stark abschließend erläutert: „Die Wärmewende ist eine Mammutaufgabe größten Ausmaßes, die von allen Beteiligten einschließlich des Staates wirtschaftlich angemessen und verkraftbar getragen werden muss. Modernisierungsumlagen gesetzlich noch weiter einzuschränken oder gar abzuschaffen und damit Eigentümern und Vermietern die gesamten Kosten alleine aufzubürden, ist so unfair wie unsozial, vor allem dem Klimaschutz abträglich. Das kann niemand wollen.

Haus & Grund Lüneburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bun-desweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern.
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Haus & Grund Lüneburg
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