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zurück 25.02.2025
Auch wenn Klimaschutz mit dem Einsatz erneuerbarer Energien in aller Munde ist: Was ist, wenn geschützte Bäume geplante Solaranlagen verschalten? Dann kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben. Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz? In beiden Fällen geht es um den Schutz der Natur. Deshalb kommt der Solaranlage nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu. Darauf weist jetzt Haus & Grund unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 27.12.2023 (Az.: 9 K 7173/22) hin. Dazu er-klärt Haus und Grund: „Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert.“ Vor allem erzielt man einen sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieressourcen. Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäu-men, die unter Schutz gestellt werden.
Die Begründung des Gerichts: In dem Rechtsstreit geht es um den abgelehnten Antrag auf Ertei-lung einer Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“. Das Gericht sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von So-larenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
Dazu der Rat von Haus & Grund: Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein vermeiden oder doch zumindest so einschränken können, dass ein effektiver Ein-satz der Solaranlage möglich wird. „Aus Sicht beider Nachbarn ist dann eine nachbarliche Verein-barung, möglichst schriftlich niedergelegt, das Mittel der Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Haus und Grund abschließend.
Haus & Grund Lüneburg e.V. ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt mehr als 900.000 Mitgliedern.
________________________________________
Pressekontakt:
Haus & Grund Lüneburg e.V.
Altenbrückerdamm 14
21337 Lüneburg
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Die Begründung des Gerichts: In dem Rechtsstreit geht es um den abgelehnten Antrag auf Ertei-lung einer Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“. Das Gericht sieht keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von So-larenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Umstände und alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
Dazu der Rat von Haus & Grund: Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein vermeiden oder doch zumindest so einschränken können, dass ein effektiver Ein-satz der Solaranlage möglich wird. „Aus Sicht beider Nachbarn ist dann eine nachbarliche Verein-barung, möglichst schriftlich niedergelegt, das Mittel der Wahl, um zukünftig Rechtssicherheit und Betriebssicherheit für die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Haus und Grund abschließend.
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